ePA - Infos zur elektronischen Patientenakte*

In der elektronischen Patientenakte, der sogenannten "ePA für alle", werden zukünftig Befunde und Dokumente sowie die Medikation digital erfasst und abgelegt. Die ePA für alle soll dazu beitragen Patientinnen und Patienten mit Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen zu vernetzen, damit alle relevanten Informationen und Dokumente bei Bedarf direkt vorliegen und nicht erst von unterschiedlichen Leistungsträgern im Gesundheitswesen zusammengesucht werden müssen.

Ihre Krankenkasse ist in der Verantwortung, Sie über das Verfahren zu informieren. Außerdem haben Sie Anrecht darauf, zweimal im Jahr jeweils 10 frühere Befunde durch die Krankenkasse in der ePA speichern zu lassen. Durch uns in der ePA gespeichert werden zukünftig alle bei uns erhobenen Befunde aus dem aktuellen Behandlungskontext sowie Ihre per eRezept verschriebenen Medikamente.

Stand Mai 2025 ist die erste Testphase zur Einführung der ePA abgeschlossen. Wir können nun zwar auf Ihrer ePA ggf. bereits durch die Krankenkasse aufgespielte Daten herunterladen, doch können derzeit leider nur vereinzelt Informationen durch uns auf Ihrer ePA gespeichert werden, da sich nach Angaben unseres Software-Herstellers die nötige Software noch im Entwicklungsstadium der Beta-Phase befinde. Per e-Rezept verordnete Medikamente werden bereits jetzt automatisch in Ihrer eML, der elektronischen Medikationsliste, auf der ePA gespeichert. Sobald wir Kenntnis über eine Änderung des Entwicklungsstands erhalten, werden wir Sie umgehend wieder hier informieren.

Wichtig zu wissen ist, dass jede/-r Versicherte die ePA automatisch zur Verfügung gestellt bekommt, wenn sie/er nicht bei der Krankenkasse widersprochen hat (sog. opt-out).
Mit dem Stecken der von der Krankenkasse zur Verfügung gestellten elektronischen Gesundheitskarte (eGK) bei uns in der Arztpraxis haben wir zukünftig standardmäßig 90 Tage lang Zugriff auf die auf der ePA gespeicherten Gesundheitsdaten, um Sie auch in der Folge Ihres Besuchs bei uns bestmöglich versorgen zu können. Sie haben - zum Beispiel per App - die Möglichkeit, die Zugriffsrechte zu modifizieren zwischen "kein Zugriff" als Minimum und "unbegrenzter Zugriff" als Maximum. Sollten Sie bei uns Stammpatient sein, werben wir dafür, dass Sie uns den Zugriff auf unbegrenzte Zeit genehmigen, um für Ihre Behandlung relevante Informationen dauerhaft bei Bedarf einsehen zu können.


Unter folgenden Links finden Sie weitere sehr interessante Informationen:

Informationsseite der Verbraucherzentrale: Ausführlich und sehr gut verständlich

Offizielle Website des Bundesgesundheitsministeriums

Informationen der gematik, die die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur in Deutschland trägt


*) aufgrund des auch für uns neuen Verfahrens alle Angaben ohne Gewähr!

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